Einsatzplanung während der Fastenzeit

Während religiöser Fastenzeiten entstehen besondere Anforderungen an die Einsatzplanung im Unternehmen. Im Fastenmonat Ramadan beispielsweise nehmen viele Muslime tagsüber keine Nahrung oder Flüssigkeit zu sich. Vor allem bei Arbeit in Schichten sowie körperlich anstrengenden Tätigkeiten ist es sinnvoll, frühzeitig eine individuelle Planung vorzunehmen.

Was bewirkt das Konzept?

Auf der einen Seite zeigen Sie als Unternehmen, dass Sie die Bedürfnisse und Wünsche Ihrer Mitarbeitenden respektieren und offen für fremde Kulturen sind. Auf der anderen Seite werden Sie bestenfalls mit einem motivierten und einsatzbereiten Mitarbeitenden belohnt.

Budget

Personeller Aufwand

Zeit

Und los geht's ...

1. Sich entgegenkommen

  • Ist eine temporäre Versetzung sinnvoll und möglich, um Fasten- und Arbeitszeit in Einklang zu bringen?
  • Können besonders sicherheitsrelevante Arbeiten in dieser Zeit ausgespart werden?
  • Kann die fastende Person in der Zeit Arbeiten verrichten, die vor allem in den Morgen- und Abendstunden ausgeführt werden, in denen die Person essen und trinken darf?

2. Alternative Möglichkeiten besprechen

  • Besprechen Sie mit der fastenden Person, ob sie einen Teil ihres Urlaubs in diesem Zeitraum nehmen oder ihr Freizeitguthaben abbauen.
  • Klären Sie, ob auch unbezahlter Urlaub für Unternehmen und betroffene Beschäftigte infrage kommt oder ob es möglich ist, mit dem Arbeitszeitkonto ins "Minus" zu gehen und später nachzuarbeiten.

3. Das Kollegium einbeziehen

  • Wird in Ihrem Unternehmen im Schichtbetrieb gearbeitet, ist es sinnvoll, das Gespräch mit der gesamten Belegschaft zu suchen.
  • Welche Schichten sind am besten mit dem Ramadan zu vereinbaren? Ist es möglich, dass fastende Kolleginnen und Kollegen in der Wahl der Schichten mit Priorität berücksichtigt werden?

Argumente für Einsatzplanung während der Fastenzeit

Potential

Budget

Zeit

Potential

  • Wenn Fastende während des Ramadan einen Arbeitsunfall haben, erhalten sie dennoch den vollen Versicherungsschutz.
  • Es gibt Ausnahmeregelungen zum Fasten: Kranke Personen, schwangere oder stillende Frauen und Reisende müssen nicht fasten.
  • Für harte körperliche Arbeit gibt es keine klare Ausnahme, aber es ist erlaubt, etwas zu sich zu nehmen und die Fastentage nachzuholen (Koran, Sure 2, Vers 185). Die Entscheidung, wie mit dem Fasten umgegangen wird, müssen die Beschäftigten für sich treffen.
  • Die Wertschätzung der fremden Kultur können Sie ganz unkompliziert auch ausdrücken, indem Sie Muslime während des Ramadan mit "Ramadan Kareem" (Einen großzügigen Ramadan) oder "Ramadan Mubarak" (Frohes Ramadan) begrüßen.

 

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Weiterführende Links

Die Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes stellt ausführliche Informationen zusammen, insbesondere zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz. 

Von der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) gibt es Hinweise zum Thema "Gesund arbeiten während des Ramadan".

Die Deutsche Islam Konferenz bietet umfassende Informationen rund um muslimisches Leben in Deutschland.